Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen  erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und  Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb  geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t  Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige  Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60  km/h.
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als
2. Voraussetzung: Der Anhänger muss...
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: 
zG Anh = X x m Zugfz leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
| Technische Ausrüstung des Anhängers | ||
| ohne hydraulische Stoßdämpfer | mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | |
| Wohnwagen | andere Anhänger | |
| 0,3 | 0,8 bzw. 1,0* | 1,1 bzw. 1,2* | 
 
5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
Der   Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist. 
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und   sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden,   muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das   Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den   Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Falls   diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne  und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein,  der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein  Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100  Regelung.
6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter   Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle  einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette  beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres  Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.
Sofern  in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100  Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette  direkt bei der Zulassungsstelle beantragen. 
FAZIT:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten  Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung  für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
Nach der  alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine  Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des  Anhängers ihre Gültigkeit.